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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 6 U 58/02 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - L 6 U 58/02 (https://dejure.org/2003,20628)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG; § 56 SGB VII
Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente aufgrund einer Hirnschädigung; Organisches Psychosyndrom als Folge eines Schädel-Hirn-Traumas; Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Hirnschädigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente aufgrund einer Hirnschädigung; Organisches Psychosyndrom als Folge eines Schädel-Hirn-Traumas; Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Hirnschädigung
Verfahrensgang
- SG Stade, 24.01.2002 - S 11 U 180/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 6 U 58/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 6 B 25/03
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 6 B 25/03
Antrag auf Übernahme der Kosten eines medizinischen Gutachtens auf die …
Dieser im Berufungsverfahren (Aktenzeichen L 6 U 58/02) durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 20. Februar 2003 beendete Rechtsstreit betraf die Frage, ob ein organisches Psychosyndrom mit Wahrscheinlichkeit Folge eines Verkehrsunfalls ist, den der Kläger am 28. Februar 1994 auf einer Geschäftsreise in Russland erlitten hatte.